Nach § 1 MediationsG ist die Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter die Konfliktparteien zu einer von ihnen in eigener Verantwortung zu erarbeitenden Konfliktbeilegung führt.
Damit unterscheidet sich das Mediationsverfahren von anderen Vermittlungsmöglichkeiten durch eine klare Verfahrensstruktur, die Orientierung an den Erkenntnissen der Konflikttheorie und erfordert eine entsprechende Ausbildung (vgl. § 5 MediationsG).
Mediatorin und Mediator sind verantwortlich für den Prozess. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. § 4 MediationsG).